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Rom – Seit dem Haushaltsgesetz 2015 (Ges. Nr. 190/2014) sind bekanntlich die Personalkosten für festangestellte Arbeitnehmer für Zwecke der Wertschöpfungssteuer Irap zur Gänze abzugsfähig. Die damals im Irap-Gesetz eingeführte Befreiung (Art. 11 Dlgs Nr. 446/1997) wurde auf die vorher bestehende Regelung eingefügt, die bereits eine Reihe von Abzügen von der Bemessungsgrundlage enthielt. Diese ware...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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