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Rom – Die Regierung hat vor wenigen Tagen die endgültige Fassung des Haushaltsentwurfs dem Senat mit den entsprechenden Begleitberichten vorgelegt. Für die definitive Fassung der einzelnen Bestimmungen hat man die parlamentarische Diskussion sowie die zahlreichen Änderungen und Kompromisse abzuwarten. Das Gesetz wird wie üblich erst zum Jahresende erlassen und mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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