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Rom – Der Steuerbonus für Neuinvestitionen verlangt im Sinne der Förderung, dass der erworbene Gegenstand für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen betrieblich genutzt und folglich nicht veräußert wird. Es geht dabei grundsätzlich um ein zeitliches Verkaufsverbot oder ein Verbot der Verwendung für unternehmensfremde Zwecke, aber auch um die Übertragung des Gegenstandes im Rahmen einer Umstruktu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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