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Rom – Das Haushaltsgesetz 2021 hat die Investitionsförderungen für den Ankauf neuer Maschinen, Anlagen und Geräte bis Ende 2022 verlängert (Art. 1 Abs. 1051-1063 Ges. 178/2020). Die neue Regelung lehnt sich im Wesentlichen an die bisherige Förderung des Jahres 2020 an, nimmt aber verschiedene Änderungen und Erweiterungen vor. Es gibt zum Teil Überschneidungen, und es ist nicht immer leicht, die Un...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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