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Bozen/Rom - Die laut Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999 durchzuführende Meldung des Personalstandes in den Betrieben wegen der Pflicht zur Aufnahme von Invaliden steht bevor. Vorwegnehmend ist dazu anzumerken, dass wegen einer Neuerung durch die Reform des Arbeitsmarktes (Fornero-Reform) für viele Südtiroler Gastbetriebe, welche bisher von dieser Pflicht befreit waren, nun doch die Obliegenheit zu...
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