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Rom – Im italienischen Arbeitsrecht gibt es – im Gegensatz zur Versetzung oder Entsendung – keine gesetzliche Regelung oder Definition für die Tätigkeit im Außendienst (ital. „trasferta“). Lediglich in beitrags- oder steuerrechtlicher Hinsicht gibt es eine solche, und zwar für die in diesem Zusammenhang ausbezahlten Zulagen oder Spesenrückvergütungen (Artikel 51, Absatz 5, D.P.R. Nr. 917/1986). Au...
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