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Rom - Das Konjunkturpaket sieht - neben Sonderbestimmungen für die Unternehmen, welche die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) anwenden - auch eine wahlweise Aufwertung für die Immobilien vor (Art. 15 DL Nr. 185/2008). Neu ist hier, dass die Aufwertung ohne steuerliche Wirkung erfolgen kann. Angesichts der Wirtschaftskrise und der negativen Ergebnisse kö;nnen sich durch die rein h...
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