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Rom – Das Inps hat ein Rundschreiben (Nr. 72/2021) zu den Neuerungen beim Lohnausgleich durch das Unterstützungsdekret der Regierung Draghi veröffentlicht (Artikel 8, G.D. Nr. 41/2021, die SWZ hat mehrfach dazu berichtet). Bestätigt wird dabei die bereits über eine Pressemitteilung verkündete Möglichkeit, auch für den Zeitraum vom 29. bis 31. März um die zusätzlichen 13 bzw. 28 Wochen Lohnausgleic...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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