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Rom – Der Kodex zur Insolvenz und Unternehmenskrise (Dlgs. Nr. 14/2019) hat für die GmbHs die Pflichten zur Bestellung eines Kontrollorgans beträchtlich ausgeweitet. Und die entsprechenden Fristen wurden mehrfach geändert und aufgeschoben. Es ergeben sich daraus verschiedene Unklarheiten und insbesondere Benachteiligungen für die Gesellschaften, die sich fristgerecht an die Vorschriften gehalten u...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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