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Bozen/Rom – Seit 1. Jänner ist der Pensionsbeitrag für jene koordinierten und andauernden Mitarbeiter, welche keine andere Pflichtversicherung haben, den Beiträgen der selbstständigen Kaufleute gleichgesetzt. In Bezug auf diese Gleichstellung sind durch die etwas unklare Formulierung des entsprechenden Gesetzesartikels noch einige Zweifel über die genaue Höhe des Pensionsbeitrages ab 2004 verblieb...
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