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Inps und Inail: Die reduzierten Sanktionen

BUSSGELDER – Inps und Inail haben die operativen Aspekte für die neue Möglichkeit der freiwilligen Berichtigung bei den Sozialbeiträgen veröffentlicht. Anders als bei den Steuern erfolgen die Berechnungen durch die Versicherungsinstitute. Noch offen ist der Compliance-Aspekt.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
31. Oktober 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 5 mins read

Das Inps erläutert im Rundschreiben 90/2024 die verschiedenen Möglichkeiten der Bußgeldreduzierung bei Beitragsunterlassung oder Beitragshinterziehung. (Foto: Shutterstock / Cristian Storto)

Rom – Ein in der Fachwelt immer wieder kritisierter Punkt sind die unverhältnismäßig hohen Bußgelder bei Unregelmäßigkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern. In erster Linie betrifft dies Inps und Inail, welche sich bisher auf den Artikel 116, G. 388/2000 beriefen und die Sanktionen beinhart durchgesetzt haben. Anders als der italienische Fiskus, der die freiwillige Berichtigung bereits se...

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Schlagwörter: 42-24Premium

Ausgabe 42-24, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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