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Mit Rundschreiben Nr. 121 vom 6. August macht das INPS/NISF noch einmal darauf aufmerksam, dass ab der Lohnperiode September 2004 (de facto also im Oktober) der monatliche Meldevordruck über die Soziallasten für die Arbeitnehmer DM10/2 nicht mehr in Papierform bei Banken bzw. der Postverwaltung angenommen werden kann, sondern über Internet übermittelt werden muss. Der Artikel 44 des Gesetzes Nr. ...
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