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Jedes Jahr am 16. Februar, 16. Mai, 16. August und 16. November müssen die Selbstständigen (Handwerker und Kaufleute/Gastwirte) die Fixbeiträge für ihre Versicherung beim INPS einzahlen. Bisher erhielten sie zu diesem Zweck vom Vorsorgeinstitut bereits ausgefüllte Vordrucke und konnten die Beträge über eine Bank einzahlen. Auch bei der Zahlung mit Fälligkeit am 16. Februar 2007 war das noch der Fa...
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