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Bozen – Da das INPS/NISF mit Rundschreiben Nr. 24 vom 8. Februar 2013 darauf aufmerksam gemacht hat, dass ab heuer im Gegensatz zu den Vorjahren den Handwerkern, Kaufleuten und Gastwirten weder Aufstellungen über die einzuzahlenden Beträge und Termine noch F24-Vordrucke zugestellt werden, sei hier nochmals auf diese wichtige Fälligkeit verwiesen. Die entsprechenden Informationen müssen sich die In...
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