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Inps: Ärztliche Meldung bei Quarantäne

Josef Tschöll von Josef Tschöll
27. November 2020
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 1 Min.
Kommentar: 14 Tage Quarantäne sind zu viel

Bozen – Die Landesdirektion des Inps Bozen hat in einer Mitteilung an die Sozialpartner und die Berufskammer der Arbeitsrechtsberater einen wichtigen Aspekt zu den ärztlichen Bescheinigungen geklärt.

Der Artikel 26, G.D. Nr. 18/2020 sieht vor, dass die von den Sanitätsbehörden verfügte Quarantäne gegenüber Arbeitnehmern als Krankheit gilt (sofern der Arzt einen Krankenschein an das Inps übermitte...

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Schlagwörter: 46-20Premium

Ausgabe 46-20, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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