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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einer Auskunft die Unterlagen für den sogenannten Gelangensnachweis für die innergemeinschaftlichen Lieferungen behandelt (Auskunft Nr. 141 vom 3. März 2021). Es geht dabei bekanntlich um den Nachweis, dass die Gegenstände durch Beförderung oder Versendung vom Ursprungsland in einen anderen Unionsstaat gelangt sind. Dies ist nämlich eine der Voraussetzung...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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