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Innergemeinschaftliche Lieferungen: Wichtige Frachtpapiere

AUF GELANGENSNACHWEIS ACHTEN – Die Belegnachweise für die innergemeinschaftlichen Lieferungen werden vielfach unterschätzt. Besonders wichtig sind dabei die Belege über die erfolgte Beförderung bzw. Versendung, nämlich der Lieferschein oder der CMR-Frachtbrief mit der Unterschrift des Frächters bzw. des Beauftragten.

Walter Großmann von Walter Großmann
12. März 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Foto: Shutterstock

Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einer Auskunft die Unterlagen für den sogenannten Gelangensnachweis für die innergemeinschaftlichen Lieferungen behandelt (Auskunft Nr. 141 vom 3. März 2021). Es geht dabei bekanntlich um den Nachweis, dass die Gegenstände durch Beförderung oder Versendung vom Ursprungsland in einen anderen Unionsstaat gelangt sind. Dies ist nämlich eine der Voraussetzung...

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Ausgabe 10-21, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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