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Rom/Brüssel – Nach der Auskunft vom vergangenen Monat (Nr. 117 vom 23. April 2020; vgl. SWZ Nr. 17/20 vom 1. Mai 2020, nachzulesen hier auf SWZonline oder in der SWZapp) behandelt die Einnahmenagentur neuerdings die seit 2020 geltenden Neuerungen über den Gelangensnachweis bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die erwähnte Auskunft betrifft eine sogenannte Abhollieferung, jetzt werden die N...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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