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Innergemeinschaftliche Lieferungen: Eine logische Antwort

AUSFUHRNACHWEIS – Der Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, dass der Gegenstand in den anderen Mitgliedstaat befördert wurde, ist erforderlich. Er kann durch verschiedene Unterlagen erbracht werden, und nicht nur durch die in der EU-Verordnung angeführten Belege.

Walter Großmann von Walter Großmann
30. April 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
(Foto: Shutterstock)

(Foto: Shutterstock)

Rom/Brüssel – Die Einnahmenagentur hat sich endlich zu den seit 2020 geltenden Neuerungen über den Beförderungs- oder Versendungsnachweis geäußert, und zwar im Zusammenhang mit einem Auskunftsersuchen über eine Abhollieferung (Auskunft Nr. 117 vom 23. April 2020). Die Antwort – wenn man die Sache aus der Sicht der EU-Richtlinien und der von der EU-Kommission erlassenen Erläuterungen betrachtet – i...

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Ausgabe 17-20, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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