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Rom/Brüssel – Die Einnahmenagentur hat sich endlich zu den seit 2020 geltenden Neuerungen über den Beförderungs- oder Versendungsnachweis geäußert, und zwar im Zusammenhang mit einem Auskunftsersuchen über eine Abhollieferung (Auskunft Nr. 117 vom 23. April 2020). Die Antwort – wenn man die Sache aus der Sicht der EU-Richtlinien und der von der EU-Kommission erlassenen Erläuterungen betrachtet – i...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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