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Der Grund: Mit einer neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 wurde der freie Verkehr von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in allen Mitgliedstaaten ermöglicht. Demnach muss nicht mehr ein Zwischenverfahren angestrengt werden, und dies bedeutet eben, dass die Durchsetzung von Forderungen, die nicht beanstandet worden sind, in d...
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