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Die SWZ hat wiederholt darüber berichtet (zuletzt in der Nr. 29/2005), dass seit dem 1. Jänner 2004 auch die sogenannten „stillen Gesellschafter“ (Associati in partecipazione) in die Sozialversicherung für die koordinierten Mitarbeiter eingetragen sein und dafür die Sozialbeiträge bezahlt werden müssen. Für jene „Stillen“, die keine andere Pflichtversicherung haben oder nicht Pensionisten sind, mu...
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