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Beispiele für technische Mindestsicherheitsmaßnahmen: PC-Arbeitsplätze – Arbeitsplätze dürfen nicht mehr unbeaufsichtigt zugänglich sein. D. h., wenn ein Mitarbeiter seinen Rechner kurzzeitig verlässt, dann muss der Zugang zum PC mittels Login und Passwort gesperrt werden. Passwörter – EDV-Systeme müssen Passwörter mit einer Mindestlänge von acht Zeichen beinhalten bzw. die maximal mögliche Länge...
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