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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit Erlass (Nr. 41/E vom 11. Juni 2025) den Zahlungs-Code „7077“ für die Verwendung der Investitionsbeihilfe laut Industrie 4.0 festgelegt, und zwar für die Neuinvestitionen des Jahres 2025. Für diese Investitionen in Sachanlagen ist mit dem Haushaltsgesetz 2025 (Art. 1 Abs. 445 Ges. Nr. 207/2024) bekanntlich eine Obergrenze von insgesamt 2,2 Milliarden Euro...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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