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Rom – Das Inail geht auf einen bisher in der Öffentlichkeit wenig diskutierten Aspekt ein: wann es sich bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 um einen Arbeitsunfall handelt, egal, ob der Arbeitgeber ein öffentlicher oder ein privater ist. Der Artikel 42, G.D. Nr. 18/2020 sieht vor, dass bei einer bestätigten Infektion in Zusammenhang mit der Arbeit der behandelnde Arzt eine Unfallbesc...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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