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Wie berichtet, können die anlässlich der Hauptfälligkeit vom 16. Februar fällig gewordenen INAIL-Prämien (Saldo- und Akontoprämien) auch in vier Raten beglichen werden. Die praktische Durchführung war einfach: Man brauchte bzw. braucht nur im Lohnnachweis ein entsprechendes Kästchen anzukreuzen. Nun hat das INAIL mit Aussendung Nr. 2152 vom 20. Februar bereits den definitiven Zinssatz für die Rate...
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