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In einer Aussendung vom 14. November 2003 bringt das Versicherungsinstitut gegen Arbeitsunfälle INAIL Klärungen zu den Modalitäten betreffend die Lohnerklärung und demnach Prämienzahlung für ehemals irregulär beschäftigte Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um jene Beschäftigten, welche
- aufgrund des Gesetzes Nr. 383/2001 aus der Schattenwirtschaft „aufgetaucht“ sind und
- jene Nicht-EU-Bürge...
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