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Rom – Mit dem Artikel 1, G.D. 159/2025 sind einige Änderungen im Bereich der Versicherungspflicht gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten eingeführt worden. Das INAIL hatte diesbezüglich bereits vor einem Jahr einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet und beschlossen, welcher dann in das erwähnte Gesetzesdekret eingeflossen ist. In der Folge wurde das M.D. vom 2. April 2026 erlassen (mit Änd...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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