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Namentliche Meldungen von Versicherten
ab 1. Februar 2007 nur mehr elektronisch
Bekanntlich müssen Arbeitnehmer, aber auch Gesellschafter sowie mitarbeitende Familienmitglieder, für welche am Arbeitsplatz ein Unfallrisiko besteht, bei Beginn ihrer Tätigkeit von den Arbeitgebern beim INAIL namentlich gemeldet werden (die Meldung wird in Kurzform DNA = Denuncia Nominativa Assicurati) genannt. Im R...
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