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Die Zahlungsverpflichtung als solche ist nicht neu: Bereits im Jahr 2004 hat das INAIL Nachzahlungen zur Deckung von „biologischen Schäden“ betreffend die Jahre 2000, 2001 und 2002 eingefordert. Jetzt sind die Jahre 2003 und 2004 an der Reihe. „Biologische Schäden“ sind in der Arbeitsunfall-Thematik Begleitschäden von Arbeitsunfällen. Es sind Schäden, welche zwar nicht die Erwerbsfähigkeit verrin...
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