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Rom – Die IMU-Saldozahlung für landwirtschaftliche Grundstücke in Berggebieten wird auf den 26. Jänner 2015 aufgeschoben. Der Aufschub ist insofern notwendig, als erst vor einer Woche die Berggebiete neu definiert worden sind. Für Südtirol finden diese Bestimmungen keine Anwendung, weil die landwirtschaftlichen Grundstücke grundsätzlich von der GIS befreit sind....
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