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Die weder der Art nach, noch betrieblich genutzten Immobilien (z.B. Wohnungen), die sich im Eigentum von Unternehmen befinden, müssen nach den Regeln der Immobilienerträge besteuert werden (aufgrund der Katastererträge oder der Netto-Mieterträge). Die Finanzierungszinsen und die Strukturkosten der Gesellschaft sind dabei trotzdem abzugsfähig; diese Aufwendungen beziehen sich nämlich allgemein auf ...
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