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Ein von der Regierung zum Haushaltsgesetz vorgelegter Abänderungsantrag sieht eine wesentliche Neuerung für Freiberufler vor: Man will wieder die Abschreibung der Immobilien zulassen. Die entsprechenden Bestimmungen sollen jenen der Unternehmen angepasst werden. Anfänglich wird aber die Abschreibung auf ein Drittel des ordentlichen Satzes beschränkt.
Die Ausgangslage - Freiberufler und Künstler kö...
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