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Rom - Bei den Einzelunternehmen ergeben sich in der beruflichen Praxis immer wieder Probleme mit den betrieblich genutzten Immobilien: Die ursprüngliche Entscheidung, die Immobilien dem Betriebsvermö;gen zuzuführen, um Abschreibungen und Vorsteuer abzuziehen, erweist sich bei der Abtretung des Betriebes, der Umstrukturierung oder der Auflö;sung des Unternehmens als Hemmschuh. Die Herausnahme aus d...
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