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Rom – Im Konjunkturpaket 2008 ist für die Unternehmen die Möglichkeit vorgesehen worden, die im Eigentum befindlichen Liegenschaften aufzuwerten (Art. 15 Abs. 16 u. ff. DL Nr. 185/2008). Dies konnte im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: in einer rein handelsrechtlichen Aufwertung, mit Erhöhung des Anlagevermögens und entsprechend des Reinvermögens (dur...
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