Bozen – Immer mehr Südtiroler Gemeinden gehen gegen das zunehmende Problem des wilden Campens vor. Vorreiter war Wolkenstein: Die Grödner Gemeinde hatte im vergangenen Herbst festgelegt, dass Campen abseits von ausgewiesenen Campingplätzen im Gemeindegebiet nicht erlaubt ist. Derzeit läuft dazu ein Gerichtsverfahren, nachdem das Verwaltungsgericht Bozen das Wolkensteiner Wildcamping-Verbot im April für rechtswidrig erklärte.
Derweil sind jedenfalls weitere Gemeinden dem Weg Wolkensteins gefolgt. So beschloss am vergangenen Donnerstag der Gemeinderat von Innichen eine entsprechende Verordnung. Diese untersagt Campieren und Biwakieren außerhalb der dafür vorgesehenen Camping- und Wohnmobilstellplätze.
Auch Brixen hat jetzt nachgezogen. Laut der genehmigten Verordnung bleibt das Parken von Wohnmobilen grundsätzlich weiterhin erlaubt, sofern die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. Verboten ist hingegen „jede Form des Campierens auf öffentlichen und privaten Flächen, etwa durch das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Markisen oder Zelten sowie durch das Ablassen von Flüssigkeiten oder die widerrechtliche Entsorgung von Abfällen“.
Von der Gemeinde heißt es: „Auch in Brixen werden immer wieder Fälle von Wildcampen festgestellt – verbunden mit Abfallablagerungen, unsachgemäßer Entsorgung von Grauwasser und Fäkalien sowie der widerrechtlichen Nutzung öffentlicher Flächen. Diese Entwicklungen belasten Natur und Landschaft, verursachen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und führen zunehmend zu Konflikten bei der Nutzung öffentlicher Räume.“
Tourismusstadträtin Sara Dejakum meint, Wildcampen sei weder nachhaltig noch verträglich mit dem Anspruch an eine lebenswerte Stadt. „Wer öffentliche Flächen als Campingplatz nutzt oder Abfälle und Abwässer in der Natur hinterlässt, schadet unserer Umwelt und letztlich auch dem Tourismusstandort Brixen“, so Dejakum. Mit der neuen Verordnung schaffe man klare Regeln für alle.

















