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Bozen - Wer auf einem Weihnachtsmarkt als Standbetreiber tätig werden will, muss Handwerker oder Kaufmann sein, in die entsprechenden Versicherungsverwaltungen beim INPS eingetragen sein und seine Umsätze versteuern. Was ist aber, wenn er für diese relativ kurze Zeitspanne andere Personen beschäftigt? Dafür gibt es vier Möglichkeiten, und zwar
1. die Einordnung als Arbeitnehmer, auch mit Teilzeit-...
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