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Bozen – Bei einer im Urlaub auftretenden Krankheit tritt die Frage auf, ob diese Krankheit den Ablauf des Urlaubes unterbricht. Wenn die Krankheit ordnungsgemäß bescheinigt ist, ist die Frage mit einem eindeutigen Ja zu beantworten. Der Arbeitnehmer hat auch bei Krankheit im Urlaub die Pflicht, die Krankheit von einem Arzt bescheinigen zu lassen – der Arzt muss laut den neuen Bestimmungen den Kran...
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