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Rom - Unternehmen und Freiberufler mit Monatsabrechnung haben in der MwSt-Abrechnung für September (Zahlungsfrist 16. Oktober) erstmals die Neuerungen beim Vorsteuerabzug für Unterkunft und Verpflegung anzuwenden. Grundsätzlich kann nun für die ab 1. September 2008 erworbenen Leistungen die Vorsteuer abgezogen werden, ausgenommen jene, die als Repräsentation zu qualifizieren sind. Es geht dabei in...
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