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Rom – Beim Nachweis über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen hat man auf die Substanz abzustellen und den Grundsatz der Neutralität der MwSt zu berücksichtigen. Dies sind die Schlussfolgerungen eines kürzlich erlassenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil C-639/24 vom 13. November 2025). Es geht darin um eine Beanstandung der kroatis...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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