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Rom/Bozen - Laut Finanzgesetz des Landes für 2011 sind die unteren Einkommensschichten bzw. auch Personen mit zulasten lebenden Kindern von der Zahlung des regionalen IRPEF-Zuschlages befreit. Nicht zahlen müssen den Zuschlag, der 0,9 Prozent beträgt, Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen bis zu 12.500 Euro (allgemein); haben Steuerpflichtige Kinder zulasten, gilt die Befreiung bis zu einem J...
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