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Berlin - Mit 1. Jänner 2010 ist in Deutschland der verminderte MwSt-Satz von 7 Prozent für reine Hotelleistungen (nur kurzfristige Übernachtung) eingeführt worden. Der ermäßigte Steuersatz gilt jedoch nicht für Frühstück, Mittag- und Abendessen, Minibar, Internet und andere Nebenleistungen (dafür Regelsatz 19 Prozent); gegebenenfalls ist das Entgelt entsprechend aufzugliedern.
Der Vorsteuerabzug ...
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