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Das Reformgesetz zur Teilzeitarbeit aus dem Jahre 2000 sieht prinzipiell zwei Arten von Part-time-Arbeit vor (daran ändern die neuen Regeln nichts), nämlich - die horizontale Teilzeitarbeit (reduzierte Arbeitsleistungen an den verschiedenen Arbeitstagen der Woche, etwa von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr) oder - die vertikale Teilzeitarbeit (volle tägliche Arbeitszeit an vorher vereinb...
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