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Rom – Am 17. Juli 2023 ist bekanntlich das neue Grenzgänger-Abkommen zwischen der Schweiz und Italien aus dem Jahr 2020 in Kraft getreten. Das neue Abkommen gilt ab dem 1. Jänner 2024. Der erwähnte Stichtag, der 17. Juli 2023, ist ausschlaggebend, um zwischen den „aktuellen“ (oder bisherigen) Grenzgängern und den „neuen“ Grenzgängern zu unterscheiden. Als „aktuelle“ Grenzgänger gelten jene, die zu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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