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Rom - Auf eine Anfrage der staatlichen Forstverwaltung wird klargestellt, dass der Verkauf von Holz durch die Forstverwaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Körperschaft handelt, der MwSt unterliegt. Die Lieferungen erfolgen nämlich nicht im Rahmen des sogenannten Hoheitsbereiches, und zudem könnte dies zu einer Marktverzerrung führen. Man bestätigt diesbezüglich bereits früher geäußerte G...
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