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Bozen – Die Vorauszahlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS für das erste Halbjahr 2016 ist auch heuer wieder bis zum 16. Juni zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass im Gegensatz zu den Einkommensteuern der Aufschub von 30 Tagen mit dem Aufschlag von 0,4 Prozent nicht möglich ist.
Der Aufbau des GIS-Gesetzes ist gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert geblieben. Es hat zwar einige tec...
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