Bozen – Die Vertreter:innen der lokalen Wirtschaftsverbände für das Handwerk, SHV-CNA und lvh, sowie der vier Fachgewerkschaften von ASGB, SGK/Uil, SGB/Cisl und AGB/Cgil haben kürzlich das Abkommen für das variable Lohnelement im Bauhandwerk unterzeichnet. Dabei handelt es sich um eine Produktionsprämie, die vom entsprechenden Kollektivvertrag vorgesehen ist. Anhand diverser Parameter wird jährlich überprüft, ob das variable Lohnelement ausgezahlt werden kann oder nicht.
Bei der Evaluierung konnten drei von fünf Parametern einen positiven Trend vorweisen. Infolge ist eine Auszahlung des variablen Lohnelements im Ausmaß von 90 Prozent des maximalen Betrages vorgesehen.
„Konkret ist es ein Betrag, der gemäß Einstufung zwischen 51 und 110 Euro brutto pro Monat ausmacht“, heißt es von den Verbänden und Gewerkschaften. Im Vergleich zum Jahr 2023 haben sich die Beträge fast verdoppelt.
„Diese Beträge werden mit einer Ersatzsteuer von nur fünf Prozent besteuert, wodurch den Arbeitern mehr Nettolohn im Verhältnis zum Bruttolohn übrigbleibt. Diese Erhöhung betrifft ungefähr 8.000 Arbeiter und Angestellte des Sektors Bauhandwerk“, wird in einer Pressemitteilung erklärt.
„Wir sehen dieses zusätzliche wirtschaftliche Element als ein wichtiges Zeichen der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter:innen, um die erbrachten Arbeitsleistungen entsprechend anzuerkennen“, sind sich der lvh-Obmann der Berufsgruppe Bau, Fritz Ploner, und der Obmann der Gruppe Bau im SHV-CNA, Rodolfo Gabrieli, einig.