Bozen – Die Reform der Gemeindeimmobiliensteuer GIS wird nun umgesetzt. Am Dienstag legte die Landesregierung auf Grundlage der Immobilienmarktdaten die sogenannten Gemeinden mit Wohnungsnot fest. In diesen wird künftig der Leerstand höher besteuert.
Die von der Landesregierung genehmigte Liste umfasst die Städte Bozen, Meran, Brixen, Leifers und Sterzing, die drei Grödner Gemeinden Wolkenstein, St. Ulrich und St. Christina, die Gadertaler Gemeinden Abtei, Corvara und Enneberg sowie Terlan, Eppan, Auer, Kaltern, Schenna, Lana, Marling, Tirol, Sexten und Vahrn (ohne die Fraktion Schalders).
Im Vorfeld der Entscheidung der Landesregierung waren sowohl der Rat der Gemeinden als auch die 21 Gemeinden selbst angehört worden. Laut Landesgesetz ist die Liste der Gemeinden mit Wohnungsnot jährlich bis zum 30. Juni zu beschließen, in der Erstanwendung bis zum 30. September 2022. Die Einstufung wird mit 1. Jänner des Folgejahres beziehungsweise ab 2023 wirksam.
Höhere Steuern für Leerstand und Baugründe
„Um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, haben wir mit den jüngsten Änderungen am GIS-Gesetz eine höhere Besteuerung nicht genutzter Baugrundstücke und Bauten, die nicht abgeschlossen wurden, ebenso wie leerstehender Wohnungen vorgesehen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
In den aufgelisteten Gemeinden müsse der Leerstand höher besteuert werden. „Den restlichen Gemeinden stehen solche Maßnahmen frei“, so Kompatscher.
Die Details: In den Gemeinden mit Wohnungsnot wird der Leerstand an Wohnungen künftig mit mindestens 2,5 Prozent besteuert, wobei die Gemeinden diesen Steuersatz bis auf 3,5 Prozent anheben können.
Dieselbe Steuerhöhung von 2,5 Prozent mit der Möglichkeit der Erhöhung durch die Gemeinde auf 3,5 Prozent gilt für Baugründe. Hier ist eine Übergangsfrist von 36 Monaten ab Genehmigung eventuell notwendiger urbanistischer Instrumente bzw. in Erstanwendung ab 1. Jänner 2026 vorgesehen, wobei Baugrundflächen mit einem Marktwert von bis zu 100.000 Euro, der von der Gemeinde bis 700.000 Euro erhöht werden kann, ausgenommen sind.
Niedrigere GIS für Mietverträge
Zudem kann in den betroffenen Gemeinden auch eine größere Steuerreduzierung für Wohnungen mit registrierten Mietverträgen vorgesehen werden, und zwar in der Höhe von 0,1 Prozent des ordentlichen Steuersatzes der jeweiligen Gemeinde. Der ordentliche Steuersatz für vermietete Wohnungen, der derzeit in den meisten Gemeinden bei 0,76 Prozent liegt, wird also um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. Die einzelnen Gemeinden können diesen Steuersatz noch weiter reduzieren.
Zudem sieht der Beschluss der Landesregierung vor, dass in denselben Gemeinden für die Einnahmen aus Mietzinsen im Sinne des Beschlusses des interministeriellen Komitees für Wirtschaftsprogrammierung die Einkommenssteuer verringert werden kann. Daher wird der heutige Landesregierungsbeschluss auch dem CIPE übermittelt.
Ab 2023 werden außerdem die Steuerreduzierungen in Gemeinden ohne Wohnungsnot wirksam, da das Landesgesetz vorsieht, dass auch in diesen Gemeinden die Steuersätze für vermietete Wohnungen in unterschiedlicher Form verringert werden können bzw. der ordentliche Steuersatz der jeweiligen Gemeinde jedenfalls um 0,2 Prozent gesenkt werden muss.
Wie die Liste erhoben wurde
Bei der Erstellung der Liste der Gemeinden mit Wohnungsnot hat die Landesregierung die monatlichen Mindestmietpreise für Wohnungen in Euro je Quadratmeter aus der Datenbank der Beobachtungsstelle des Immobilienmarktes (Osservatorio del Mercato Immobiliare – OMI) zugrunde gelegt.
Als Gemeinden mit Wohnungsnot wurden jene Gemeinden definiert, deren Mindestmietpreise den durchschnittlichen Mindestmietpreis auf Landesebene laut eben dieser Datenbank um mindestens zwanzig Prozent überschreiten.