Bozen – Die Landespolitik ändert erneut das Gesetz zur Gemeindeimmobiliensteuer Gis. Im Entwurf des Landesstabilitätsgesetzes für das Jahr 2023 hat die Landesregierung einen entsprechenden Passus verankert.
Erst im April hatte der Landtag eine Reform der Gis beschlossen, wonach Gemeinden mit Wohnungsnot festgelegt werden, in denen Leerstand und Zweitwohnungen deutlich höher besteuert (2,5 bis 3,5 Prozent statt bisher 0,76 bis 1,56 Prozent) sowie an Ansässige vermietete Wohnungen steuerlich begünstigt werden (Senkung um mindestens 0,1 Prozentpunkte). Gemeinden ohne Wohnungsnot können diese Bestimmungen freiwillig anwenden, müssen den Hebesatz für vermietete Wohnungen aber jedenfalls um mindestens 0,2 Prozentpunkte senken.
Die Politik verspricht sich dadurch zusätzlich verfügbaren Wohnraum und somit niedrigere Miet- und Kaufpreise. Die Reform mit den neuen Steuersätzen greift ab dem neuen Jahr. 21 Gemeinden wurden als solche mit Wohnungsnot definiert.
Die Kritik der Maklervereinigung
Vor einigen Wochen meldete sich die Südtiroler Maklervereinigung kritisch zu Wort. Sie begrüßte zwar die Idee der Gis-Reform, machte jedoch darauf aufmerksam, dass Eigentümer:innen von langfristig vermieteten Wohnungen deutlich höher besteuert werden als jene von Wohnungen, die touristisch vermietet werden, etwa über Plattformen wie Airbnb.
Die Zahlen: Für touristische Zimmer-/Wohnungsvermietung liegt die Gis bei 0,2 bis 0,3 Prozent – für die langfristige Vermietung sind es in der Regel 0,76 Prozent.
Die Maklervereinigung kommt zum Schluss: „Der reduzierte Steuersatz, die sofortige Verfügbarkeit und die höhere Rendite von touristisch vermieteten Zweitwohnungen haben in den letzten Jahren die Anzahl von Wohnungen, die für langfristige Wohnzwecke genutzt werden, effektiv verringert. Vor allem in touristisch stark frequentierten Gemeinden wurden Wohnungen nur noch touristisch vermietet. Diese Mietwohnungen fehlen jetzt am Wohnungsmarkt und dieser Mangel ist bereits seit mehreren Jahren spürbar.“
Die Immobilienmakler:innen fordern, den Spieß umzudrehen, also an Ansässige vermietete Wohnungen niedriger zu besteuern als touristisch vermietete.
Die Schlaumeier
Die Gis-Reform hat heuer noch einmal zu einem Boom an Wohnungen zur touristischen Vermietung geführt. Vor allem in Gemeinden mit Wohnungsnot wurden hunderte Tätigkeitsmeldungen für Privatzimmervermietung eingereicht. Damit umgehen Eigentümer:innen leerstehender Wohnungen die künftig sehr hohe Gis und bezahlen laut aktueller Regelung nur 0,2 bis 0,3 Prozent. Der Bettenstopp im Sommer, der keine neuen Tätigkeitsmeldungen mehr zulässt, kam zu spät.
Anstatt zusätzliche Wohnungen auf den Markt zu bringen, hat es in einigen Gemeinden also – zumindest bisher – den gegenteiligen Effekt gegeben.
Die Gesetzesänderung
Jetzt kommt die Landesregierung der Forderung der Maklervereinigung zumindest teilweise nach. Laut dem Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2023, das in den kommenden Wochen im Landtag behandelt wird, steigt der Steuersatz für vermietete Ferienzimmer bzw. -wohnungen von 0,2 auf 0,56 Prozent.
Die Landesregierung begründet im Begleitbericht: „Die Anpassung der Bestimmung ist notwendig, damit im Bereich der Zimmervermietung derselbe Steuersatz gilt wie für andere Beherbergungsbetriebe. So werden ähnliche Situationen auch aus steuerrechtlicher Sicht angeglichen. Mit dieser Bestimmung gibt der Gesetzgeber den Gemeinden in jedem Fall die Möglichkeit, durch eine Erhöhung des Steuersatzes Mehreinnahmen zu erwirtschaften.“
Von einer steuerlichen Annäherung an langfristig vermietete Wohnungen ist im Begleitbericht keine Rede. Auf die Frage, ob die Gesetzesänderung mit der Kritik der Maklervereinigung zu tun hat, antwortet Landeshauptmann Arno Kompatscher nur: „Die Erhöhung war schon seit längerem geplant. Sie wurde bereits bei der Planung der Gis-Regelung für Zweitwohnungen ins Auge gefasst.“
Für Urlaub auf dem Bauernhof bleibt es indes bei einer Gis von 0,2 bis 0,3 Prozent.