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Rom – Die Studieneinrichtung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater IRDEC behandelt in einer Studie (Dokument Nr. 17/2013) die Unterschiede und Merkmale für Gesellschafterfinanzierungen und für Gesellschaftereinlagen oder Zuzahlungen. Für die Ersteren besteht Anspruch auf Rückerstattung (vorbehaltlich des Nachranges gegenüber Dritten), die Einlagen und Zuzahlungen zählen zum Reinvermögen. Es werd...
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