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Bozen – Um innovative Start-up-Unternehmen bei der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe zu unterstützen, hat die Landesregierung zeitbefristete Hilfsmaßnahmen beschlossen. Demnach können Start-ups mit Produktionseinheit in Südtirol für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 beim Land um eine Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent ansuchen. Voraussetzung ist, dass das U...
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