Bozen/Rom – Dass es nach der Präsentation des italienischen Haushaltsgesetzes bis zur Verabschiedung im Parlament allerhand Änderungen gibt, bestätigt sich auch heuer wieder. So etwa bei der Besteuerung der touristischen Kurzzeitvermietung. Schon wenige Tage nach Bekanntgabe des Haushaltsentwurfs gibt es Änderungen, die aber noch nicht durchdiskutiert sind.
Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Einheitssteuer auf Kurzzeitmieten von 21 auf 26 Prozent angehoben wird. Bisher galten 26 Prozent nur dann, wenn mehr als eine Wohnung touristisch vermietet wird. Die Regierung rechtfertigte den Schritt damit, die Kurzzeitvermietung unattraktiver machen zu wollen, da diese vielerorts die Wohnungsnot für Einheimische verschärfe.
Im nächsten Moment erklärte die Regierung dann, dass die Erhöhung auf 26 Prozent nur für jene Wohnungen gelten soll, für die Vermittlungsplattformen wie Airbnb genutzt werden. Allerdings werden fast alle touristisch vermieteten Wohnungen über Plattformen angeboten.
Die Regierungspartei Forza Italia hat bereits Widerstand und Abänderungsanträge angekündigt. Auch Lega-Chef Matteo Salvini ist mit der Steuererhöhung nicht einverstanden. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie eine Kompromisslösung aussehen könnte.
Der Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) würde sich jedenfalls über eine höhere Steuer für die touristische Wohnungsvermietung freuen. „Die bisherige Sonderregelung von 21 Prozent hat zu Wettbewerbsverzerrungen geführt und war gegenüber den regulären Beherbergungsbetrieben schwer nachvollziehbar“, schreibt er in einer Stellungnahme.















